AfD-Verbot? Ja, aber…

AfD-Verbot, NS-DOK, Köln, Dr. Sarah Brasack, stellv. Chefredakteurin KStA;Georg Restle, Redakteur & Moderator;Prof. Dr. Markus Ogorek, Universität Köln;

Ginge es nach den meisten Teilnehmern der Veranstaltung zum AfD-Verbot am 28. August im NS-Dokumentationszentrum Köln, würde die Partei verboten. Der Autor und Moderator Georg Restle führte durch eine äußerst spannende und erkenntnisreiche Debatte zu diesem Thema, das die demokratische Gesellschaft seit langem beschäftigt. Daran beteiligt waren Dr. Sarah Brasack, stellvertretende Chefredakteurin des Kölner Stadtanzeiger und Prof. Dr. Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln.

Im Kulturkampf befinden sich Teile von CDU und CSU mit der als gesichert rechtsextremistischen AfD und übernimmt zum Teil ihre Narrative und trifft deshalb auch auf starken zivilen Widerstand. „Ein großer Fehler der demokratischen Parteien sei es“, so Prof. Dr. Ogorek, „extremistischen Parteien immer ähnlicher zu werden“.  Indessen hat sich die demokratische Gesellschaft längst gegen die AfD positioniert und organisiert zahlreiche Proteste und Petitionen für ein AfD-Verbot, allen voran die Grünen und die Linken, aber auch die SPD, die sich mit CDU/CSU in der Regierung befindet. Im Kommunalwahlkampf am 14. September haben in Köln gerade die demokratischen Parteien in einem „Fairness-Abkommen“ die AfD ausgeschlossen, weil sie diese mit ihrer fremdenfeindlichen Position ächten. Man will „Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge nicht für negative gesellschaftliche Entwicklungen wie die Arbeitslosigkeit oder die Gefährdung der inneren Sicherheit verantwortlich machen“

Unabhängig von zivilgesellschaftlichen Widerständen stellt sich die Frage nach einem Verbot der AfD und anderen rechtlichen Möglichkeiten. Denn die Mehrheit der Juristinnen und Juristen betrachten die AfD als eine verfassungswidrige Partei. Und Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anfänger, darauf ausgehen, die Freiheitliche Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden sind eben verfassungswidrig. Beispielhaft sei hier ihre Ausrichtung an einem völkischen Nationalismus erwähnt. Doch im Scherz wie in der Realität ist es oft so, dass es unter zwei Juristen drei Meinungen gibt.

Ein Perteiverbot kann für die AfD erhebliche Folgen haben: Trockenlegung der Finanzierung, Verbot von Nachfolgeorganisationen, Verlust der Mandate, Verlust der bürgerlichen Rechte usw. Und eins scheint den Beteiligten der Veranstaltung klar: Für die AfD wird es enger, auch wenn sie aktuell den Wolf im Schafspelz zeigt.

Am Ende der Veranstaltung machte sich Georg Restle noch Sorgen, dass sich „die Gesellschaft einen schlanken Fuß macht: Nämlich einerseits, dass solange die Partei nicht verboten ist, muss ich ja auch nichts tun. Warten wir mal ab, ob der Bundestag oder der Bundesrat den Antrag stellt und ob Karlsruhe überhaupt zu dem Ergebnis kommt.“ Er scheint den demokratischen Widerstand gegen die AfD und ihre Narrative zu meinen und die Lügenmärchen in den „sozialen Medien“.

Das sehr vielfältige Thema wird in dieser fast vollständigen Tonaufzeichnung (ca. eine Stunde) sehr empfohlen, weil es spannend und gut verständlich die Vielfältigkeit gesellschaftlicher Fragen und juristischer Fallstricke aufzeigt.

Aufzeichnung (Ausschnitt) vom 28.08.2025

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